|
Aus: Süddeutsche Zeitung vom
07.10.1999
Mauss darf einreisen
|
| Die
SZ vom 17. Juni 1999 hatte einen Bericht der
Nachrichtenagentur EFE mit der Behauptung
übernommen, der deutsche Privatagent Werner Mauss
dürfe nicht mehr nach Kolumbien einreisen, da man
ihm vorwerfe, ohne Wissen der kolumbianischen
Regierung von der Guerilla Entführte freigekauft zu
haben. EFE hat inzwischen richtiggestellt, dass nach
Auskunft der kolumbianischen Ausländerbehörde DAS
kein Einreiseverbot gegen Mauss besteht. |
Mauss und seine Ehefrau wurden am 20. Mai 1998 von
allen gegen sie erhobenen Vorwürfen rechtskräftig
freigesprochen. In der Entscheidung wird
festgestellt, dass das Ehepaar Mauss zu keinem
Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen habe
und die Inhaftierung rechtswidrig war.
Mit freundlicher Genehmigung der
Süddeutschen Zeitung und der
DIZ München GmbH. |
|
|