Pressedokumentation von Werner Mauss

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Aus: Süddeutsche Zeitung vom 07.10.1999

Mauss darf einreisen
 

Die SZ vom 17. Juni 1999 hatte einen Bericht der Nachrichtenagentur EFE mit der Behauptung übernommen, der deutsche Privatagent Werner Mauss dürfe nicht mehr nach Kolumbien einreisen, da man ihm vorwerfe, ohne Wissen der kolumbianischen Regierung von der Guerilla Entführte freigekauft zu haben. EFE hat inzwischen richtiggestellt, dass nach Auskunft der kolumbianischen Ausländerbehörde DAS kein Einreiseverbot gegen Mauss besteht. Mauss und seine Ehefrau wurden am 20. Mai 1998 von allen gegen sie erhobenen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen. In der Entscheidung wird festgestellt, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen habe und die Inhaftierung rechtswidrig war.

Mit freundlicher Genehmigung der Süddeutschen Zeitung und der DIZ München GmbH.



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